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Mantelverordnung passiert den Bundesrat
Nach über 15 Jahren Diskussion hat die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz im Juli die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Die Verordnung wird zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten, damit sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen können. Bis zuletzt umstritten war der Umgang mit dem Bodenaushub und mineralischen Bauabfällen.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) erwartet eine erhebliche Verknappung von Deponieraum, gefolgt von Preissteigerungen und Terminproblemen beim Bauen. Er hatte stets davor gewarnt, dass die Mantelverordnung dazu führen werde, dass selbst geringfügig belasteter Boden nach dem Aushub nicht wieder eingebaut, sondern deponiert werde, bei ohnehin schon knappem Deponieraum. So würden künftig sicher immer mehr und öfter Böden und mineralische Ersatzbaustoffe deponiert mit der Folge, dass Deponieraum nicht mehr ausreicht.
"Das Ergebnis wird ein Entsorgungsnotstand sein", warnte BGL-Vizepräsident Gerald Jungjohann: "Das wird nicht nur zu immer längeren Transportdistanzen führen und die Kosten für die anliefernden Betriebe und Bauherren steigen lassen." Die einzige Ausnahme von dieser Regel dürfte es Bayern geben. Auf Drängen von Bundesbauminister Horst Seehofer hatte die Bundesregierung der Mantelverordnung im Mai eine Länderöffnungsklausel für Grubenverfüllungen eingefügt. cm/BGL