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Drittes Entlastungspaket beeinflusst Erwerbsbeteiligung kaum

Bundesregierung und -ministerien
Der Gesamteffekt des Entlastungspakets auf das Arbeitsangebot mit 1000 zusätzlichen in Vollzeit arbeitenden Beschäftigten ist leicht positiv. Foto: Wiltrud Lütge, Neue Landschaft

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung dürfte sich insgesamt auf das Angebot von Arbeitskräften kaum auswirken. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hervor, die im Januar veröffentlicht wurde.

Die IAB-Forscher untersuchten in der Studie, wie sich die einzelnen Maßnahmen der Regierung auf die Erwerbsbeteiligung auswirken. Die im Entlastungspaket enthaltene Regelbedarfserhöhung im Bürgergeld würde für sich genommen das Arbeitsangebot um insgesamt rund 150.000 in Vollzeit arbeitende Personen senken.

Werden die voraussichtlich in 2023 steigenden Löhne und die Auswirkung der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 berücksichtigt, reduziert sich der Rückgang auf 100.000 Vollzeitbeschäftigte. Weitere Maßnahmen des Entlastungspakets wie die Änderungen bei Wohngeld und Kinderzuschlag entlasten Geringverdienende, wodurch der Gesamteffekt des Entlastungspakets auf das Arbeitsangebot mit 1000 zusätzlichen in Vollzeit arbeitenden Beschäftigten leicht positiv ist.

In der Studie stellten die IAB-Forscher zugleich fest, dass die einkommensschwächsten Haushalte durch das Entlastungspaket relativ am stärksten entlastet werden. Dazu trägt vor allem der erhöhte Regelbedarf im Bürgergeld bei, aber auch die Wohngeldreform. Die Studie basiert auf dem IAB-Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels der Jahre 2019 und 2020. Das Modell simuliert ausgehend vom Bruttoeinkommen des Haushalts Steuern, Abgaben und Ansprüche auf Sozialleistungen. Nicht berücksichtigt wurden kurzfristige Maßnahmen wie die Strompreisbremse und die Inflationsausgleichsprämie. IAB

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