Nahles scheitert mit gesetzlichem Vollzeit-Rückkehrrecht
Das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geplante gesetzliche Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeitarbeit ist gescheitert. Das Bundeskanzleramt hat eine Befassung mit dem von der Ministerin im November vorgelegten Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode abgelehnt.
Nahles zeigte sich enttäuscht und warf der Union einen klaren Bruch des Koalitionsvertrages vor. Das Gesetz hätte "für hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet". Sie habe auf Wunsch des Kanzleramts mehrfach mit Arbeitgebern und Gewerkschaften über das Gesetz verhandelt. Schließlich sei der Unwille der Arbeitgeberseite aber zu stark gewesen. Sie habe bis zum Schluss nach Lösungen gesucht.
Im Kern ging die Debatte darum, ab welcher Betriebsgröße Mitarbeiter das Recht haben sollten, nach einer Teilzeitphase eine frühere Vollzeitstelle zurückzuerlangen. Während Nahles bereits in Betrieben ab 15 Mitarbeitern einen gesetzlichen Anspruch verankern wollte, plädierte die CDU und Arbeitgeber dafür, dies erst ab 200 Mitarbeitern zuzulassen. Nahles kritisierte, damit könnten über drei Millionen Teilzeitbeschäftigte das Gesetz nicht nutzen. Ein Gesetz, das nur knapp einer Hälfte der Betroffenen helfe, wolle sie nicht mitmachen.
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte Flexibilität bei der Arbeitszeit sei "nur mit, nicht gegen die Betriebe zu organisieren". Ein "flexibles Arbeitszeitrecht 4.0" sei nicht mit einer pauschalen Verrechtlichung zu erreichen. Besser wäre es, mit den Beschäftigten individuelle Lösungen zu finden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund stärkte Nahles den Rücken: Die konservativen Kräfte beharrten auf Stillstand, statt Millionen Frauen neue Möglichkeiten zu eröffnen. cm