Unternehmensführung
Bund zahlt Beratungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberuflern bis zu einem Beratungswert von 4000 Euro ohne Eigenanteil. Die neuen Förderkonditionen gelten bis Ende 2020. Das Wirtschaftsministerium will damit die finanziellen Instrumente ergänzen, die die Bundesregierung im März beschlossen hatte.
Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Es finanziert die kompletten Beratungskosten, einschließlich Honorar, Reisekosten und Auslagen des Beraters. Allein die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie die über 4000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen ist nicht vorgegeben.
Die Verwendungsnachweise müssen spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zur Erlaubnis des Maßnahmebeginns eingereicht werden. Der Zuschuss wird vom BAFA dann direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn gestellt werden. Unter fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung steht ein digitales Antragsformular bereit. Weitere Auskünfte erteilt die Behörde unter der Telefonnummer (0 61 96) 9 08 15 70 oder unter der Mailadresse foerderung@bafa.bund.de.