Wasserdurchlässige Bodenbefestigungen
Pflasterklinker für versickerungsfähige Verkehrsflächen
Klinkerpflaster mit dauerhaft aufgeweiteten Fugen
Die Versickerung des Niederschlagswassers kann durch die Verlegung von Klinkerpflaster mit aufgeweiteten Fugen (15–30 mm) erreicht werden. Der Klinker selbst erbringt in diesem Fall keine Drain-Leistung, sondern die gesamte Versickerung erfolgt über die Fuge.
Entscheidend ist dabei der Fugenanteil und die Wahl eines geeigneten Materials für die Fugenfüllung, denn nur hier kann das Oberflächenwasser in die Befestigung einsickern. Die Versickerungsleistung der Pflasterdecke wird somit von der Wasserdurchlässigkeit der Gesteinskörnung in den Fugen bestimmt.
Der geforderte Durchlässigkeitsbeiwert der Pflasterdecke von kf ≥ 5·* 10-5 m/s beziehungsweise ki ≥ 3·* 10-5 m/s wird durch die Verwendung spezieller, versickerungsfähig konzipierter Gesteinskörnungen gemäß TL Gestein-StB (gebrochene Gesteinskörnungen 1/3, 2/4 oder 2/5) als Bettungs- und Fugenmaterial erreicht.
Allerdings weisen Pflasterdecken bei Verwendung dieser Gesteinskörnungen eine geringere Verformungsbeständigkeit auf und können damit nur in Bereichen mit begrenzter Verkehrsbelastung verwendet werden.
Pflasterklinker mit Aussparungen am oder im Klinker
Ergänzend dazu gibt es seit vielen Jahren sogenannte Drainklinker. Drainklinker sind Pflasterklinker mit Aussparungen am oder im Pflasterklinker, die bei der Verlegung mit speziellen Gesteinskörnungen gefüllt werden.
Durch diese Löcher, Hohlräume oder Kammern hindurch kann Niederschlagswasser durch die Flächenbefestigung bis in den Untergrund hinein versickern. Der Öffnungsanteil von Sickerklinkern sollte dabei mindestens 10 Prozent betragen. Damit Drainklinker dauerhaft wasserdurchlässig bleiben, werden ihre Öffnungen mit versickerungsfähig konzipierten Gesteinskörnungen verfüllt.
So wird auch hier die Versickerungsleistung von der Wasserdurchlässigkeit der verwendeten Gesteinskörnung in den Sickeröffnungen bestimmt. Zu den Drainklinkern zählen Rasenlochklinker, Dränpflasterklinker, Sternklinker und Pflasterklinker mit Sickerschächten.
NL-Stellenmarkt
Anforderungen an versickerungsfähige Verkehrsflächen
Das Merkblatt M VV Versickerungsfähige Verkehrsflächen des FGSV gibt konkrete Empfehlungen für versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinker.
So müssen diese sowohl die Traglast des Verkehrs aufnehmen als auch eine Bemessungsregenspende von 270 l / (s * ha) dauerhaft in den Untergrund ableiten. Die Oberbauschichten aus Klinkerpflasterdecke und Tragschicht sowie der Untergrund und Unterbau sollten dabei mindestens einen Infiltrationsbeiwert ki ≥ 3?* 10-5 m/s und eine Wasserdurchlässigkeit von kf ≥ 5·* 10-5 m/s aufweisen.
Die empfohlenen Werte für Infiltrationsbeiwert und Wasserdurchlässigkeit liegen deutlich höher als die Bemessungsregenspende, da die Versickerungsfähigkeit der Pflasterklinkerflächen durch Verschmutzung – insbesondere der Fugen – im Laufe der Jahre abnimmt.
Neben den Anforderungen an die Belastungsklasse und Wasserdurchlässigkeit muss der Untergrund mindestens 1 m mächtig sein, damit die Filterung des eindringenden Niederschlagswassers gewährleistet ist.
Die Schichten untereinander müssen filterstabil sein, Wasserbewegungen innerhalb der Schichten dürfen nicht zu Schäden führen. Um die Versickerungsleistung zu unterstützen, sollte das Gefälle der Verkehrsfläche mindestens 1 Prozent und höchstens 5 Prozent betragen.
Als Tragschicht eignen sich hier wasserdurchlässige Schichten ohne Bindemittel, da diese grundsätzlich wasserdurchlässig sind. Ausgehend vom Planum kann eine Frostschutzschicht und darüber eine Kies- oder Schottertragschicht aufgebaut werden, die die Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit und Tragfähigkeit erfüllen.
Zum Schutz des Grundwassers dürfen versickerungsfähige Verkehrsflächen nur außerhalb von Wasserschutzgebieten, mit einem Mindestabstand zum Grundwasser von 2 m und in Bereichen mit begrenzter Verkehrsbelastung mit der Belastungsklasse Bk0,3 RStO angelegt werden.
Die Verwendung für Geh- und Radwege sowie Parkflächen ist dagegen unbedenklich. Auch für wenig befahrene Wohn- und Anliegerstraßen sowie für Park- und Stellplätze, Lade-, Umschlags- und Arbeitsflächen, auf denen nicht mit Wasser gefährdenden Stoffen gearbeitet wird, darf Sickerpflaster einsetzt werden.
Im privaten Bereich können so gut wie alle Flächen versickerungsfähig angelegt werden. Taumittel dürfen allerdings auf versickerungsfähigen Verkehrsflächen nicht verwendet werden.
Die Anforderungen an versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinker werden zukünftig in die ZTV Pflasterklinker-StB aufgenommen, die gerade überarbeitet wird.
Reduzierte Abwassergebühren
Versiegelte Flächen leiten das relativ saubere Regenwasser in die Kanalisation, wo es mit schmutzigem Abwasser vermischt und in Kläranlagen gereinigt werden muss. Das ist ökologisch wenig sinnvoll und führt zu höheren Abwassergebühren.
Für die Berechnung der Abwassergebühren von versickerungsfähigen Verkehrsflächen wird dagegen meist nur der halbe Oberflächenabfluss im Vergleich zur versiegelten Fläche zugrunde gelegt (Abflussbeiwert von Ψ = 0,3 bis 0,5). Die für Starkregenereignisse auch bei Sickerpflaster vorgeschriebene zusätzliche Notentwässerung kann kleiner und günstiger dimensioniert werden als bei versiegelten Flächen.
Im privaten Wohnungsbau sind keine zusätzlichen Entwässerungseinrichtungen erforderlich, das Oberflächenwasser kann einfach auf die zum Grundstück gehörenden Grünflächen (z. B. in Mulden) abgeleitet werden.
Versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinkern leisten einen wichtigen ökologischen Beitrag zur Entsiegelung von Flächen und helfen, Abwassergebühren zu reduzieren.
Über die funktionalen, ökologischen und ökonomischen Aspekte hinaus bieten Pflasterklinker mit ihrer Vielfalt an Farben, Formaten und Verlegemustern ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten für öffentliche und private Flächenbefestigungen.
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