Der Kommentar

Zurück zur Meisterpflicht?

von:

Anfang Februar hat sich der Bundesrat auf Antrag Bayerns für die Rückkehr zur Meisterpflicht als Voraussetzung für eine Selbstständigkeit im Handwerk ausgesprochen. Alle Handwerksberufe, bei denen es fachlich geboten und nach geltendem Europarecht möglich ist, sollen wieder unter diesen Schutz gestellt werden.

Der sogenannte Meisterzwang ist erst 2004 für mehr als 50 Handwerksberufe abgeschafft worden. Danach konnten viele Landschaftsgärtner in einer Nebenrolle für den kleinen Straßenbau auch ohne einen Straßenbaumeister eingetragen werden und damit in bestimmten Umfang Straßenbauarbeiten im öffentlichen Raum ausführen. Auch die meisten Landesverbände des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau verzichten auf die Meisterpflicht als Bedingung einer Verbandsmitgliedschaft.

Bei der Rückkehr zur Meisterpflicht geht es vordergründig um eine Qualitätssicherung im Sinne des Kunden. Das Argument erscheint zunächst plausibel. Nicht umsonst kommen Anwälte nicht ohne Staatsexamen und Kammerzulassung ins Gericht und ein Arzt ohne Approbation nicht an den Patienten. Warum also nicht auch der Frisör oder der Fliesenleger? Es gehe um "Wettbewerbsgerechtigkeit und faire Marktbedingungen", erklärt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Das macht deutlich: Nicht Qualitätssicherung steht im Vordergrund sondern Marktabschottung, besonders die Angst vor Solo-Selbständigen. Doch das ist eine Milchmädchenrechnung, ganz nach dem Muster des isolationistischen US-Präsidenten Donald Trump.

Da es innerhalb der Europäischen Union (EU) keine Wettbewerbsbeschränkungen geben darf, würde ein Meisterzwang zwar die Niederlassung deutscher Handwerker beschränken. Der polnische Fliesenleger aber dürfte seine Arbeiten ohne Einschränkungen anbieten. Für den Landschaftsbau würde das bedeuten, dass es wieder zu Streitigkeiten im Bereich der Handwerksabgrenzungen mit dem Straßenbau kommen kann, zumindest wenn der Markt enger würde.

Ein Studierender aus Höxter hat sich mit den Gründen beschäftigt, warum der Landschaftsbau keine eigenen Marktzugangsbarrieren formuliert hat. Sein Fazit: Nicht die Meisterpflicht, sondern ein System der Gütesicherung sorgt für Qualität, so wie es auch die Wettbewerbshüter der EU propagieren. In dem Markt, in dem sich das Baugewerbe und der Landschaftsbau bewegen, ist eine regelmäßige Fremdüberwachung nach dem Vorbild des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung mit seinem RAL-Gütezeichen, die Zukunft. Nicht aber eine Meisterprüfung, die irgendwann einmal abgelegt worden ist. Wichtig ist allein, dass jeder Zugang zur Gütesicherung hat. Denn es bleibt dabei: "Konkurrenz belebt das Geschäft". Dass das so ist, belegen die Zahlen des Landschaftsbaus eindrücklich. Unsere Branche, in der sich jeder ohne Zugangsqualifikation selbstständig machen kann, ist so erfolgreich wie kein Handwerk. Warum also abschotten?

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
eine*n Landschaftsarchitekt*in/-planer*in, Schwerte  ansehen
Mehrere Baumpfleger m/w/d, Frankfurt/Main  ansehen
Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Friedhofsbereich, Winnenden  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen