Ausgegraben

Eigentlich sind die Schweizer ...

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... für Maß und Mitte bekannt. Egal, welcher Wahnsinn ringsherum tobt, die Eidgenossen stürzen sich nie kopflos ins Getümmel, sondern wahren Distanz und reagieren besonnen. Umso verwunderlicher ist es, dass sie in gärtnerischer Hinsicht nun ganz schwere Geschütze auffahren.

Ab dem 1.9.2024 verbietet der Schweizer Bundesrat nämlich einige gebietsfremde Pflanzen, die bisher in vielen Privatgärten hoch im Kurs standen. So dürfen Schweizer Gärtnereien ab September u.a. keinen Kirschlorbeer, keinen Schmetterlingsstrauch und keinen Blauglockenbaum mehr verkaufen. Die drakonische Maßnahme wird mit altbekannten Argumenten gerechtfertigt. Da die entsprechenden gebietsfremden Arten als invasiv gelten, soll ihre Ausbreitung verhindert werden. Andernfalls könnten sie heimische Arten verdrängen. Zugegeben: Naturschutz in der freien Natur funktioniert oft so. Doch wem nützt der Kirschlorbeer-Bann in Privatgärten?

Für viele Gartenbesitzer ist das Rosengewächs ein wahrer Segen: Weitgehend anspruchslos und frosthart hat sich der Kirschlorbeer als Zierstrauch bewährt. Ja, er ist giftig und der Umgang mit ihm will gelernt sein. Das spielt bei dem Beschluss aber überhaupt keine Rolle. Mein Verdacht: Übereifrige Naturschützer wollten hier einfach die Muskeln spielen lassen. Schade, dass die Schweiz da mitmacht. Neutralität steht ihr nämlich weitaus besser zu Gesicht.

Hendrik Behnisch

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M.Soc.Sci Hendrik Behnisch
Autor

Redaktion Neue Landschaft / Exkurs / Pro Baum

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