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Bund gibt erneut 110 Millionen für "Investitionspakt Sportstätten"
Besonders kostenintensiv zu sanieren sind Schwimmbäder, aber auch Sporthallen, Leichtathletik- und Fußballanlagen. Deshalb beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den förderfähigen Kosten. Weitere 110 Millionen Euro übernehmen die Länder und Kommunen.
Das Förderprogramm war 2020 vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erstmals aufgelegt worden. Mit Investitionen in Sportstätten sollte die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden. 2020 stellte der Bund in seinem Haushalt kurzfristig 150 Millionen Euro zur Förderung von Sportstätten zur Verfügung. 2021 gab es weitere 110 Millionen Euro.
Gefördert werden gedeckte und ungedeckte Sportstätten sowie zugehörige Gebäude und Anlagen in Städtebaufördergebieten, die Bestandteil der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung sind. In besonderen zu begründenden Ausnahmefällen können auf Grundlage vorliegender integrierter Planungen auch Sportstätten außerhalb zuvor genannter Gebiete gefördert werden.
cm/BMWSB