Wirtschafts-Sachverständige für einheitliche CO²-Steuer

In die Debatte um einen CO²-Preis hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium eingeschaltet. In einem Gutachten schlagen die ehrenamtlichen Sachverständigen eine umfassende und marktkonforme Reform der Steuern und Abgaben auf den Energieverbrauch vor. Die bisherigen impliziten CO²-Steuern und Umlagen auf verschiedene Formen des Energieverbrauchs sollten abgeschafft und durch einen einheitlichen CO²-Preis ersetzt werden.

Mittelfristig sei es dazu erforderlich, alle Sektoren in allen europäischen Ländern in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen. Kurzfristig sollten in Deutschland separate Emissionsmärkte mit konvergierenden Preiskorridoren für die Sektoren "Gebäude" und "Verkehr" eingerichtet werden, die sich auch ohne europäische Einigung umsetzen ließen. Durch Vorgabe der im Zeitablauf fallenden Emissionsmengen könnten die Klimaziele erreicht werden. Die Funktion des Preiskorridors sei es dabei, zu starke Belastungen von Haushalten und Unternehmen zu verhindern, die Erwartungen auf einen steigenden Preispfad zu fokussieren und Planungssicherheit für Investitionen in Emissionsvermeidung zu gewährleisten.

Der Beirat erwartet, dass durch den Wegfall der EEG-Umlage und der Stromsteuer elektrischer Strom für die privaten Haushalte und große Teile des verarbeitenden Gewerbes deutlich billiger wird. Gleichzeitig werde der Zertifikatepreis für Heizöl und Erdgas zügig ansteigen.

Die Abgaben für Benzin und Diesel würden sich dann angleichen und moderat steigen. Das mache Investitionen in Elektromobilität, Gebäudesanierung und Wärmepumpen lohnend, was wiederum zusätzliche Investitionen in regenerative Energien induziere. Ein einheitlicher CO²-Preis werde dazu führen, dass Investitionen in den Klimaschutz genau da und dann erfolgten, wo sie zu den geringsten Kosten möglich seien. Auf ein teures Mikromanagement des Staates (z. B. Flottenregulierung der Automobilindustrie, verordneter Kohleausstieg etc.) könne so verzichtet werden.

Die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionsrechte sollten zunächst verwendet werden, um die entfallenen Steuern und Abgaben zu kompensieren. Darüber hinaus gehende Einnahmen, die sich im Zeitablauf bei steigenden CO²-Preisen ergeben, sollten nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. Der Beirat empfiehlt stattdessen, die Einnahmen zweckgebunden für komplementäre Klimaschutzinvestitionen oder die Auszahlung einer direkten, pauschalen Klimadividende zu nutzen.

cm/Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi

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