Verbindlicher Rahmen für Bund, Länder und Kommunen
Kabinett beschließt Entwurf für Klimaanpassungsgesetz

Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen.
Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.
"Schon heute verursacht die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden. Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser", sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke. "Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise."
Deshalb habe die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen.
Mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen soll sich Deutschland auf die Klimaveränderungen vorbereiten und einen besseren Schutz der Bevölkerung – zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung – ermöglichen.
"Mit Risikovorsorge, die weiter als bisher in die Zukunft blickt, können wir nicht nur Schäden abmildern, sondern auch die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land erheblich verbessern", so Lemke.
cm/ BMUV
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