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Geywitz plant keine Grün-Reform des Baugesetzbuchs
Bundesbauministerin Klara Geywitz plant keine Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) oder anderer Bundesgesetze zugunsten des Stadtgrüns. Auf eine entsprechende Frage antwortete sie bei einer Pressekonferenz in der früheren Hofgärtnerei des Schlossparks Babelsberg in Potsdam, das sei eine "Sache der Länder im Bauordnungsrecht".
Zu einer Veränderung des Baugesetzbuchs und anderer Bundesgesetze hatten Verbände und Akteure der grünen Branche das Bundesbauministerium beim 3. Dialogforum zum Weißbuch "Stadtgrün" am 13. Mai dieses Jahres aufgefordert. Eine Liste der Forderungen liegt dem Bundesbauministerium vor. Verfasst hat sie der Moderator der Veranstaltung, Urbanizers Neumüllers Langenbrinck GbR aus Berlin.
Zu den Forderungen auf der Liste zählen die Aufnahme des Begriffs "grüne Infrastruktur" in das BauGB, die Erstellung von Freiflächengestaltungsplänen als verbindlicher Teil des Baugesetzbuchs, die grüne Infrastruktur als verbindlicher Teil der Erschließungspflicht und die Verankerung bisher entwickelter Freiraumorientierungswerte verbindlich im BauGB.
Zu einer Reform des Baugesetzbuchs hatte im Juni auch der neugewählte Präsident der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), Leipzigs Grünflächenamtsleiter Rüdiger Dittmar, in einem Interview mit der Neuen Landschaft aufgerufen: "Um die doppelte Innenentwicklung unter den Anforderungen der neuen Wohnraumoffensive positiv gestalten zu können, braucht es verbesserte Rahmenbedingungen für die grüne Infrastruktur." cm