Berufsgenossenschaft

BG-Risikobeiträge steigen, Gesamtbeitrag wächst eher milde

Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1133 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um das sogenannte Umlagesoll. Wie jedes Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt.
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Grafik: SVLFG

Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskosten. "Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden", teilte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit. Vielmehr stiegen die Risikobeiträge um durchschnittlich 20 Prozent.

Ursächlich dafür sind höhere Leistungsausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkinson – unter bestimmten Voraussetzungen – als Berufskrankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossenschaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsgenossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zum Beispiel besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung.

Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Umfang Die Berufskrankheit "Parkinson" zu zusätzlichen Leistungsausgaben führen wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitragshebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Millionen Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrankheiten zu entschädigen.

Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchstgrundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. SVLFG

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