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Kommunen sollen Grünprojekte für Bundes-Fördermittel einreichen

Förderprogramme Bundesregierung und -ministerien
Dem Großen Garten Dresden stellt der Bund bereits Fördermittel zur Bodenverbesserung, zur automatischen Bewässerung und zum Einsatz von Robotik zur Verfügung. Foto: Patrick Ribeiro, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Das Bundesinnen- und Bauministerium hat Städte und Gemeinden dazu aufgerufen, sich mit Grünprojekten um Fördermittel aus dem Sonderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" zu bewerben. Für diesen Zweck stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vorhaben können noch bis zum 15. März beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Das Sonderprogramm hat ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro. 200 davon waren bereits im November vergangenen Jahres vom Bundestag an 107 Stadtgrün-Vorhaben verteilt worden.

Die einzureichenden Projekte sollten einerseits die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Parks, Gärten und sonstige Grünanlagen in Deutschland derzeit durch die klimatischen Veränderungen stehen, heißt es in dem Projektaufruf des Bundesinnen- und Bauministeriums. Das gelte vor allem für die Vitalität, die Resilienz und den Bestandserhalt angesichts von Extremwetterlagen, die mit Trockenheit, Hitze, Starkregen und Stürmen einhergingen. Andererseits sollten sie mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen zur Treibhausgasminderung, zur Temperatur- oder Wasserregulierung beitragen. Das gelte vorrangig für Vorhaben der Hitze- und Überflutungsvorsorge.

Gefördert werde auch die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, insbesondere mit dem Ziel der Kalt- und Frischluftversorgung, sowie großräumige, kulturhistorisch bedeutsame Parkanlagen vor allem in ländlichen Räumen, so der Projektaufruf. Zu berücksichtigen seien aber auch weitere Anforderungen an Grün- und Freiräume. Das gelte besonders für eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung.

Antragsteller und Förderempfänger sind die Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet. Städte und Gemeinden, die sich bewerben wollen, müssen bis zum 15. März eine Projektskizze beim BBSR per E-Mail an klima-raeume@bbr.bund.de einreichen. Das Skizzenformular kann über die Internetseite bbsr.bund.de/klima-raeume angefordert werden. Anschließend wird der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Auswahl der Förderprojekte vornehmen. Das BBSR wird die zu fördernden Kommunen dann auffordern, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen.

Die Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der von Bund und Kommune zu tragenden Projektkosten. Sicherzustellen ist außerdem die Finanzierung der Folgekosten wie Unterhalt und Betriebskosten des Grünprojekts. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat den Projektaufruf begrüßt. "100 Millionen Euro zusätzlich für kommunale Grünprojekte sind ein wichtiges Signal zum Jahresauftakt", sagte BGL-Vizepräsident Jan Paul, "Für sie hat die Bedeutung von städtischem Grün in den letzten Monaten stark zugenommen."

Die Landschaftsgärtner sollten sofort auf ihre Kommunen zugehen und Projekte zur Verbesserung der lokalen grünen Infrastruktur anregen und dabei auch ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten einbinden. cm

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