Technische Informationen für Planung und Ausführung

Plattenbeläge auf Dächern

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Für die Planung und Ausführung von Plattenbelägen auf Flachdächern und Balkonen gibt es kein spezielles Regelwerk. Die DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten" ist nicht anwendbar. Im Geltungsbereich der DIN 18318 werden Bauweisen ohne Drän- und Tragschichten auf Bauwerken ausgeschlossen. Verschiedene, teilweise zudem wenig bekannte Fachregeln behandeln lediglich Teilaspekte und die in den FLL-Empfehlungen "Planung und Bau von Verkehrsflächen auf Bauwerken" (FLL, 2020) beschriebenen Anforderungen an den Aufbau von begehbaren Verkehrsflächen lassen sich in der Praxis häufig nicht erfüllen oder scheitern an baulichen Voraussetzungen.
Platten Dachbegrünung
Abb. 1: Begehbare Dächer, Terrassen und Balkone spielen im Zuge der Dachbegrünung und erweiterten Flächennutzung eine immer größere Rolle. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Die FLL-Broschüre "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (ZTV-Wegebau)" (FLL, 2022) regeln zwar den Aufbau von Pflasterdecken und Plattenbelägen mit geringen Verkehrsbelastungen, der Fokus liegt jedoch auf Bauweisen für Freiflächen im Garten- und Landschaftsbau ohne besondere Berücksichtigung von Dachsituationen.

Vor diesem Hintergrund hat die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung (FBB) das Thema Plattenbeläge auf Dächern 2011 erstmals aufgegriffen und in dem Schlaglicht "Plattenbeläge auf Dächern" veröffentlicht.

Im Jahr 2016 erschien dann eine überarbeitete Version. Beide Ausgaben wurden von der Fachwelt gut angenommen. Als Nachfolger der FBB hat der Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) nun eine Projektgruppe zur weiteren Überarbeitung eingerichtet. Beteiligt hierbei sind Stefan Ruttensperger, Daniel Westerholt, Falk Ruoff, Bernd Harder, Michael Werz, Thomas Gretschmann, Werner Siebert, Daniel Römersperger und Fiona Wolff.

Die Ergebnisse der Projektgruppe werden als BuGG-Fachinformation veröffentlicht und knüpfen direkt an die FBB-Vorgänger an. In der neuen Ausgabe werden die praktischen Erfahrungen der Ausführungsbetriebe stärker berücksichtigt. Die BuGG-Fachinformation "Plattenbeläge auf Dächern" befindet sich kurz vor Veröffentlichung in der finalen Entwurfsphase. In diesem Beitrag werden Auszüge aus dem Entwurf vor- und zur Diskussion gestellt.

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Platten Dachbegrünung
Abb. 2: Der BuGG veröffentlich bald die BuGG-Fachinformation "Plattenbeläge auf Dächern". Foto: Bundesverband GebäudeGrün
Platten Dachbegrünung
Abb. 3: Schematisch Darstellung des Aufbaus von Verkehrsflächen auf Dächern. Mindestdicke der Bettung 30 mm, Gesamtaufbauhöhe mindestens 80 mm. Abbildung: Bundesverband GebäudeGrün

Entwässerung in der Abdichtungsebene

Die Regeln für Abdichtungen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) enthalten unabhängig vom Gefälle in der Abdichtungsebene folgenden Hinweis zur Dachentwässerung: "Wird der Wasserabfluss durch die Belagsschichten so weit verzögert, dass daraus Schäden am Belag zu erwarten sind, sind Dränschichten auf der Abdichtung erforderlich." (ZVDH, 2020, Flachdachrichtlinie S. 13)

Eine Flächendränage unter Belagsflächen ist demnach dringend anzuraten. Und zwar nicht erst, wenn Schäden eintreten, sondern bereits, wenn solche zu erwarten sind.

In der Praxis haben sich die Bauweisen mit Flächendränage inzwischen weitgehend durchgesetzt und können durchaus als Standard eingeordnet werden. In der Regel werden Dränelemente mit einer Höhe von mindestens 10 mm eingesetzt, bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis 15 mm. Selbst bei ungünstigen Dachgeometrien mit stehendem Wasser auf der Abdichtung verbessern Flächendränagen die Entwässerungssituation durch einen geringen Durchflusswiderstand bei einseitig ansteigendem Wasserspiegel.

Trotz Flächendränage kann lokal Staunässe in der Bettung auftreten, zum Beispiel in Kehlen. Für kleinere Teilbereiche kann dies toleriert werden und stellt keinen Mangel dar. Ansonsten ist Staunässe in der Bettung zu vermeiden, gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise durch ausreichend dimensionierte Dränschichten.

Bei Bauweisen mit Stelzlagern entsteht unter dem Belag durchgehend ein entwässerungstechnisch wirksamer Hohlraum.

Oberflächenentwässerung

Die Oberflächenentwässerung ist im Regelfall über ein ausreichendes Gefälle des Flächenbelags sicherzustellen. Oft sprechen aber Nutzungsaspekte oder bautechnische Gegebenheiten gegen ein Oberflächengefälle. So lässt sich zum Beispiel ein Trichtergefälle in der Abdichtungsebene mit einem Plattenbelag praktisch nicht nachbilden. Oder das vorgegebene Anschlussniveau an der Terrassentür erlaubt nur noch einen minimalen Belagaufbau und schließt damit eine Gefällegebung aus.

In vielen Dachsituationen sind Bauweisen ohne Oberflächengefälle also die einzige baustellengerechte Lösung und dadurch inzwischen weit verbreitet. Da zudem bei fachgerechter Ausführung keine besondere Schadensanfälligkeit besteht kann diskutiert werden, ob sie noch als Sonderbauweisen zu betrachten sind. Zumindest wenn man die Praxisbewährung als maßgebliches Merkmal nimmt, könnten Belagflächen ohne Gefälle auf Dächern bereits den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sind sicher aber nicht mehr zwangsläufig als fehlerhafte Ausführung einzuordnen.

Selbstverständlich ist die einwandfreie Funktion der Dachentwässerung besonders zu beachten, so sind zum Beispiel Fugen immer offen und mindestens 3 mm breit auszuführen. Gegebenenfalls können objektbezogen weitere Maßnahmen zur sicheren Entwässerung der Belagoberfläche erforderlich werden, beispielsweise in der Belagfläche angeordnete Entwässerungsrinnen zur Aufnahme von Oberflächenwasser.

Ein Nachteil der Verlegung ohne Gefälle ist die verzögerte Abtrocknung und die damit unter Umständen verbundene eingeschränkte Begehbarkeit bei Regen/Frost, sowie eine vermehrte Moosbildung oder ein schmieriger Belag an der Oberfläche. Dies muss dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden.

Platten Dachbegrünung
Abb. 4: "Barrierefreiheit" ist ein wichtiges Thema bei genutzten Dachflächen. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Fugen

Fugen sollten bei geringem Oberflächengefälle nicht nur wegen der Entwässerung offen ausgeführt werden. Auch die Problematik von Kalkausblühungen nimmt mit offenen Fugen ab. Allerdings entfällt die stabilisierende Funktion des Fugenmaterials. Fugenkreuze können das nur teilweise ausgleichen. Außerdem reduziert sich der Oberflächenabfluss. Dies ist bei der Dimensionierung der Dränschicht zu berücksichtigen.

Bei Ausführung mit verfüllten Fugen ist das Fugenmaterial auf die Bettung und die besondere Einbausituation auf dem Dach abzustimmen. Die Stabilität des Gesamtbelags wird durch verfüllte Fugen erhöht.

Schichtdicken

Die Mindestdicke der Bettung beträgt 30 mm, Gesamtaufbauhöhe von Belagsflächen mit 10 mm Flächendränage und 40 mm Platten dann entsprechend mindestens 80 mm. Als Bettung geeignet sind gebrochene, frostsichere und optimal verdichtungsfähige Gesteinskörnungen, Korngröße mindestens 2 mm und maximal 8 mm.

Die maximale Höhe von Ausgleichsschüttungen (aus Bettungsmaterial) zur Nivellierung von Belagsflächen sollte 10 cm nicht überschreiten. Mit einem Filtervlies oder Geogitter lässt sich die Stabilität der Schüttung ggf. erhöhen. Ab 10 cm ist eine zusätzliche Ausgleichsschicht erforderlich, zum Beispiel in der Körnung 8/16. Die Belastbarkeit der Ausgleichsschicht muss beispielsweise durch weitere stabilisierende Schichten dauerhaft sichergestellt werden.

Bei allen Schüttstoffen ist zum Schutz vor Versinterungen die Forderung der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien 2018 zu beachten: "Der Einbau von kalkhaltigen Schüttstoffen, [. . . ], die zur Versinterung der Entwässerungseinrichtungen führen können, ist unzulässig." (FLL, 2018, S. 39)

Anschlusshöhen an Türen

Die Regeln für Abdichtungen erlauben eine Reduzierung der Anschlusshöhe an Türen bis auf mindestens 5 cm über Oberkante (OK) Belag, "wenn im unmittelbaren Tür-/Fensterelementbereich zum Beispiel ein rinnenförmiger Entwässerungsrost oder eine vergleichbare Konstruktion jeweils mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung [. . . ] eingebaut wird." (ZVDH, 2020, Flachdachrichtlinie S. 32 f) In den entsprechenden Detailzeichnungen in der Flachdachrichtlinie (ZVDH, 2020, Flachdachrichtlinie S. 76 f) ist ein von der Rinne abgehender Stichkanal dargestellt.

Möglich ist auch eine direkte Verbindung der Rinne mit einer Flächendränage. Der Übergang des Abflusswassers von der Rinne in die Flächendränage muss in jedem Fall auf den zu erwartenden Wasseranfall ausgelegt und konstruktiv dauerhaft sichergestellt sein. Dies gilt auch für eventuell erforderliche Ausgleichsschichten zwischen Rinne und Dränschicht, beziehungsweise Stichkanal.

Falls erforderlich sind direkte Verbindungen zur Dränschicht beziehungsweise zu den Abläufen in ausreichender Dimensionierung vorzusehen.

Damit Stichkanäle zur Verbesserung der Entwässerung beitragen können, müssen sie objektbezogen unter Berücksichtigung der Gefällesituation und Lage der Entwässerungseinrichtungen geplant werden. So sind beispielsweise Stichkanäle bei einer Gesamtaufbauhöhe von 5 bis 7 cm nicht einsetzbar.

Die Kombination aus Stichkanal und Flächendränage ist also nicht immer fachgerecht umsetzbar. Gegebenenfalls ist eine Flächendränage zu bevorzugen. Dies sollte bereits in der Planung festgelegt werden.

Rinnen vor Türen, Fassaden und aufgehenden Bauteilen dienen nicht der Entwässerung der angrenzenden horizontalen Flächen, sondern der sicheren Aufnahme und Ableitung von anfallendem Fassadenwasser, Vermeidung von Spritzwasser und Aufnahme und Ableitung von Tauwasser, wenn der horizontale Abfluss über die angeschlossenen Oberflächen durch Eis oder Schnee blockiert wird. Zum Ausgleich von Bautoleranzen können Rinnen im Anschlussbereich mit einer Randfuge versehen werden, die mit Kies oder Splitt hinterfüllt werden kann.

Platten Dachbegrünung
Abb. 5: Übergang Plattenbelag an Tür- und Fensteranschluss mit Rinne. Foto: Bundesverband GebäudeGrün
Platten Dachbegrünung
Abb. 6: Auch das Thema Wartung und Reinigung wird in der BuGG-Fachinformation behandelt. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Barrierefreiheit

Nach den Regeln für Abdichtungen des ZVDH erfordern barrierefreie Übergänge "abdichtungstechnische Sonderlösungen, die zwischen Planenden, Türherstellenden und Ausführenden abzustimmen sind. Die Abdichtung allein kann die Dichtheit am Türanschluss nicht sicherstellen." (ZVDH, 2020, Flachdachrichtlinie S. 33).

Wenn nach DIN 18040 gebaut wird, müssen Freisitze, die einer Wohnung zugeordnet sind, barrierefrei nutzbar – das bedeutet schwellenfrei erreichbar – sein. (DIN 18040, 2010)

Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) beschreibt in einer Sonderveröffentlichung ausführlich, wie abdichtungstechnische Lösungen bei barrierefreier Planung ausgeführt werden können. Ein besonderes Augenmerk muss schon in der Planungsphase auf den unmittelbaren Entwässerungsbereich von dem barrierefreien Übergang in den Außenbereich gelegt werden. (ZVDH (2), 2020)

Fassadenanschluss

An Fassaden sind geeignete Vorkehrungen zur Reduzierung aufsteigender Feuchtigkeit zu treffen. Eine Randfuge von mindestens 3 cm Breite zum Beispiel aus Kies 8/16, ist zum Ausgleich von Bautoleranzen empfehlenswert. Bewährt haben sich Fassadenanschlüsse mit Überhangblechen, die für einen direkten Kontakt mit Schüttstoffen geeignet sind. Ohne Überhangblech nimmt die Problematik zu und ist planerisch zu lösen.

Geh-, Terrassen- und Balkonbeläge auf Platten- und Stelzlagern

  • Platten- und Stelzlager für begehbare Plattenbeläge mit offenen Stoßfugen sind nur bei Verlegung auf stabilem, druckfestem Untergrund anwendbar. Bei Dämmstoffen sollen die entsprechenden Typen gemäß DIN 4108-10 mit hoher Druckbelastbarkeit verwendet werden.
  • Die Kantenlängen der Platten sind in Abhängigkeit der Biegezugfestigkeit und der Spannweite zu wählen. Auf ein ausreichendes Eigengewicht ist zu achten.
  • Geh-, Terrassen- und Balkonbeläge auf Platten- und Stelzlagern sind entlang der Ränder umlaufend gegen seitliches Verschieben zu sichern, um auf Dauer ein regelmäßiges Fugenbild sicherzustellen. Im Vergleich zu lose in Schüttstoffen verlegten Flächen nimmt die Bedeutung einer dauerhaft stabilen Randeinfassung für die Lagesicherheit der Belagsfläche zu.
  • Bei der Verlegung von Betonwerkstein oder Natursteinplatten sind diese mit Abstandhaltern zu verlegen, um die Fugen dauerhaft offen zu halten und ein Beschädigen der Plattenkanten zu vermeiden.
  • Bei 0°-Dächern ist eine mögliche Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser und sich ablagernden Stoffen zu berücksichtigen.
  • Platten- und Stelzlager können in der Regel bis maximal 5 ° Dachneigung eingesetzt werden.
  • Als technisch sichere und hochwertige Lösung haben sich Rahmenkonstruktionen aus Metall bewährt.

Platten- und Stelzlager können unter Geh-, Terrassen- und Balkonbelägen beispielsweise aus Betonwerksteinplatten oder flächig verlegten Holzbelägen eingesetzt werden. Im Einzelfall sind bei Pkw-Verkehrsflächen Sonderlösungen möglich. Neben den vorgefertigten Stelzlagern gibt es zum Beispiel bauseits zu kürzende Stützkörper zur Höhenjustierung. Bei Verlegung auf Mörtelsäcke oder bauseits gefertigte Einzelfundamente ist auf die Froststabilität zu achten sowie darauf, dass kein Kalkhydrat freigesetzt wird.

Besonders zu beachten sind:

Belastbarkeit von Belägen

Im "Merkblatt Außenbeläge, Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden" des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) findet sich folgender Hinweis: "Lose, in Splitt, Kies oder auf Stelzlager verlegte Elemente/Platten können bei einseitiger beziehungsweise Eckbelastung begrenzt wippen, wackeln oder sich verschieben. Dies stellt keinen Mangel dar." (ZDB, 2019, S. 10) Auf starrem Untergrund ist das in der Regel kein größeres Thema.

Kritisch wird es bei gedämmten Dachaufbauten. Dazu heißt es in der DNV-Bautechnischen Information: "Sind im Untergrund nicht ausreichend tragfähige Materialien wie zum Beispiel Wärmedämmungen, Trittschalldämmungen o. Ä. vorgesehen, so ist über solchen Materialien eine Tragschicht mit lastverteilenden Eigenschaften anzuordnen." (DNV, 1999)

Die Forderung einer Tragschicht mit lastverteilender Funktion ist in der Praxis aber kaum umsetzbar. Das bedeutet, dass sich die durch oben genannte Schichten eingeschränkte Tragfähigkeit des Verlegeuntergrunds direkt auf die Belastbarkeit von Belägen auswirkt. Weich federnde trittschallmindernde Produkte verstärken die Problematik. In der Baupraxis wird die federnde Wirkung oft beanstandet. Die produktspezifischen Wirkungen sind bekannt und sollten im Planungsprozess im vornherein gelöst werden.

Auch Schutzlagen mit Federwirkung (z. B. Vliese mit Flächengewicht > 500 g/m², Gummigranulatmatten) sind bei dünnschichtigen Aufbauten mit entsprechend geringer lastverteilender Wirkung allenfalls temporär für die Bauphase einsetzbar und müssen vor Ausführung des Belagaufbaus wieder entfernt/ausgetauscht werden. Eingeschlossene Hohlräume im Dachaufbau unterhalb der Abdichtung, zum Beispiel durch die Verlegung der Wärmedämmung auf unebenem Untergrund, können die Belagflächen ebenso wie die weiter steigenden Dämmstoffdicken noch zusätzlich destabilisieren.

Plattenformat

Bei loser Verlegung in flächiger Schüttung sollte das Plattenformat mindestens 40 x 40 x 4 cm betragen. Größere und/oder dickere Platten sind aufgrund höherer Lagestabilität vorteilhaft. Schmale Zuschnitte (kleiner 1/2 Platte) sind zu vermeiden. Dünnere Platten sollten in der Regel fest verlegt werden.

Normen und Richtlinien

  • DIN - Deutsches Institut für Normung: DIN 4108 Teil 10 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe. Ausgabe 2021-11
  • DIN - Deutsches Institut für Normung: DIN 18040 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. Ausgabe 2010-10
  • DIN - Deutsches Institut für Normung: DIN 18318 – VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen. Ausgabe 2019-09
  • DNV - Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.: Bautechnische Information Naturwerkstein, Bodenbeläge, außen. Ausgabe 1999
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken. Ausgabe 2020
  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen – Dachbegrünungsrichtlinien. Ausgabe 2018
  • FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: ZTV-Wegebau. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs. Ausgabe 2022
  • KANN: Verlegehinweise Terrassenplatten. https://www.kann.de/service/te... (Aufgerufen am 23.03.2023)
  • ZDB – Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V.: Merkblatt Außenbeläge. Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden. Ausgabe 2019
  • ZVDH - Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: Regel für Abdichtungen – mit Flachdachrichtlinie. Ausgabe 2020
  • ZVDH - Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (2): ZVDH-Planungshilfe – Barrierefreie Übergänge bei Dachterrassen und Balkonen. Ausgabe 2020

 

Danksagung

Besonderer Dank gilt den Ersteller:innen des vorgestellten Entwurfs der BuGG-Fachinformation "Plattenbeläge auf Dächern" mit Stefan Ruttensperger (Projektgruppenleitung), Daniel Westerholt, Falk Ruoff, Bernd Harder, Michael Werz, Thomas Gretschmann, Werner Siebert, Daniel Römersperger, Fiona Wolff.

Die finale Version der BuGG-Fachinformation "Plattenbeläge auf Dächern" soll spätestens im September erscheinen und wird dann als kostenloser Download auf www.gebaeudegruen.info zur Verfügung gestellt.

Dr. Gunter Mann
Autor

Präsident des Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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