Nicht jeder umgestürzte Baum führt zur Haftung seines Eigentümers
Die Herbst- und Winterstürme haben dieses Mal zu erheblichen Schäden geführt. Dächer wurden abgedeckt. Umstürzende Bäume haben Sach- und Personenschäden verursacht. Im schlimmsten Fall waren sogar…
Gesetzesnovelle überwindet Gewährleistungsfalle am Bau
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung jetzt endgültig auf den Weg gebracht. Es soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und ändert die Gewährleistung für Aus-…
Reform des Bauvertragsrechts trifft GaLaBau-Unternehmen
Der Deutsche Bundestag hat das Bauvertragsrecht geändert. Das "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Es…
Auch Fachunternehmer müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten
GaLaBau-Unternehmen befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auch immer wieder mit der Errichtung beziehungsweise dem Umbau von Gartenhäusern. Hierbei ist besonders zu beachten, dass je nach Bundesland…
Falsche Massenermittlung als Vertragsgrundlage: Ein häufig auftretendes Ärgernis
Bei Bauverträgen, bei denen es um Leistungen geht, die in entsprechenden LV-Positionen erfasst sind, kommt es leider immer wieder vor, dass die ausgeschriebenen Massen stark gegenüber den tatsächlich…
Werkunternehmer oder Scheinselbständige? Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Mit dem 01.01.2014 sind für rumänische und bulgarische Staatsangehörige zwar erhebliche arbeitsrechtliche Schranken gefallen, so dass man auf positive Entwicklungen für die am Bau tätigen…
Sparen am falschen Ende kann teuer werden
Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit berate ich ständig Auftraggeber, die für ihre beabsichtigten Bauleistungen Angebote einholen. In den Angebotsunterlagen wird dabei von uns immer wieder…
Der versteckte oder verdeckte Mangel - Welche Verjährungsfrist gilt wirklich?
Jeder auf dem Gebiet des Bauwesens tätige Unternehmer, der gegenüber seinen Kunden während der Gewährleistungsfrist (Nacherfüllungsfrist) für eventuell auftretende Mängel an seinem Gewerk einzutreten…